Der F.C.I. - Standard beschreibt den Neufundländer

als einen massiven Hund mit gutbemuskelten Körper.

Sein Körper ist länger als hoch, aber kompakt,was über die tief über den

Boden getragende Brust betont wird.

Der Abstand der Brust zum Boden ist geringer als die Länge von der Brust

zum Widerist.

Der Kopf des Neufundländers ist massiv, darf bei Hündinnen etwas zarter

sein, zeigt sich breit mit klarem , aber nicht abruptem Stop. Die Nase ist

nur bei braunen Hunden auch braun pigmentiert, ansonsten ist sie

schwarz. Der Fang ist quadratisch ohne Falten, die Backen sind weich.

Die Augen sind recht klein, liegen weit auseinander und zeigen keine rote

Bindehaut. Die Farbe variiert von dunkelbraun bis schwarz, wobei bei

braunen Hunden auch ein hellerer Farbton zulässig ist.

Die verhältnismässig kleinen, dreieckigen Ohren sind abgerundet , liegen

an und sitzen hinten, seitlich am Kopf.

Das Haarkleid des Neufundländers ist dicht und wasserundurchlässig.

Das lange Stockhaar darf nicht gelockt sein, nur leichte Wellen sind

erlaubt. Die Unterwolle ist dicht und zumindest an Kruppe und Brust das

ganze Jahr vorhanden, am restlichen Körper findet eine natürliche 

Ausdünnung zum Sommer statt. Bei den Neufundländern kennen wir 3

Farben. Der schwarze Neufundländer darf leichte Brauntöne, die an eine

Ausbleichung durch die Sonne erinnern, tragen, ebenso sind kleinere

weisse Abzeichen an der Brust, den Zehen und der Rutenspitze erlaubt.

Der schwarz- weisse Neufundländer zeigt eine weisse Grundfarbe, eine

minimale Tüpfelung, auch Russ genannt, der weissen Bereiche ist erlaubt,

aber nicht erwünscht. Der Kopf ist schwarz, wobei eine weisse Blesse bis

zum Fang am liebsten gesehen wird. Ferner zeigen diese Neufundländer

einen schwarzen Sattel und eine schwarze Kruppe mit schwarzer

Rutenoberseite. Braune Neufundländer variiren von schokoladenbraun

(meist gilt havannabraun als Zuchtziel) bis bronzefarben. Ebenso wie bei

den schwarzen Neufundländern sind hier kleine Abzeichen an der Brust,

den Zehen und der Rutenspitze erlaubt. Der Körper ist tief und kräftig, der

Knochenbau massiv, der Rücken breit, ebenso das Becken und die Brust,

die zudem tief sitzen sollte. Die Unterlinie am Bauch verläuft horizontal,

die Kruppe fällt leicht ab. Insgesamt ist der Körper gut bemuskelt. Die

Vorderläufe sind gerade und parallel, an der Schulter gut bemuskelt und

an der Brust anliegend. Die Hinterläufe sind kräftig und befähigen den

Hund somit zum Ziehen von Lasten. Gerade der Oberschenkel ist gut

bemuskelt und breit , das Knie gewinkelt, ohne den Eindruck zu

erwecken, eingeknickt zu sein. Die Pfoten sind gross und kräftig, zum

Gesamtbild des Hundes passend, die Zehen stehen eng und kompakt.

Wolfskrallen dürfen nur bei medizinischer Indikation entfernt werden.

An den Vorderpfoten ist eine klar erkennbare Zwischenzehenhaut

erwünscht. Die Rute ist kräftig und am Ansatz breit, da sie beim

Schwimmen als Ruder genutzt wird. Steht der Hund , so hängt die Rute

gerade herab und reicht dann bis an das Sprunggelenk, im Laufen wird sie

gerade , mit höchstens einer kleiner Biegung nach oben getragen, auf

keinen Fall darf sie geringelt sein.

Die Widerristhöhe der Rüden liegt bei 71 Zentimetern, bei Hündinnen bei

66 Zentimetern, wobei kleine Abweichungen dieses Durchschittes

toleriert werden.

(Dominik Kieselbach)


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